Heilpädagogin*/Heilpädagoge*
Im Sommer 2021 wird eine neue Klasse in der Fachschule des Fachbereichs Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik, eröffnet.
Ausbildungsziel und Bildungsinhalte
Ziel der Ausbildung ist es, Heilpädagog*innen zu befähigen, Menschen mit einer Beeinträchtigung in jeder Altersstufe durch individuelle Hilfsangebote in ihrer Entwicklung, Selbständigkeit und Partizipation zu unterstützen.
Heilpädagog*innen unterstützen, bilden, erziehen, fördern und beraten zum einen Kinder, Jugendliche und Erwachsene oftmals in beeinträchtigenden und behindernden Lebenssituationen.
Zudem unterstützen und beraten Heilpädagog*innen Angehörige, Fachkräfte und Personen im Umfeld der Person mit dem Ziel, Verstehensprozesse zu initiieren, passgenaue Unterstützung zu ermöglichen und notwendige Veränderungsprozesse anzustoßen. Sie tun dies mit der Intention einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe aller am Leben der Gesellschaft. Heilpädagog*innen nehmen als Fachkräfte eine Schlüsselstellung zur Gestaltung von inklusiven Prozessen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern ein (vgl. Lehrplan für die Fachschule Fachrichtung Heilpädagogik 2017).
Arbeitsfelder
Heilpädagog*innen sind unter anderem in folgenden Handlungsfeldern tätig: Heilpädagogische Leistungen und Hilfen, Frühförderung, Früh- und Elementarpädagogik, Schul- und Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, schulbegleitende Maßnahmen und Unterricht im Rahmen von inklusiver Bildung und Förderzentren, heilpädagogische Krisenintervention,
Berufsvorbereitung, Ausbildung und Arbeit bei Bildungsträgern, in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in Betrieben, Assistenz im Wohnen und bei Freizeitaktivitäten, Kinder- und Jugendhilfe, psychiatrische Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Erwachsenbildung, Geragogik (Begleitung von alten Menschen), Fachberatung und Leitung von Institutionen, Aus- und Weiterbildung.
Die Stundentafel umfasst folgende Bereiche
Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven im interdisziplinären Kontext kommunizieren, reflektieren und weiter entwickeln
- Lernfeld 2: Heilpädagogische Diagnostik – Individuen, Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und beschreiben
- Lernfeld 3: Heilpädagogisch Handeln – Beziehungen aufbauen, Entwicklungen begleiten, Bildungsprozesse unterstützen, Erziehungspartnerschaften gestalten
- Lernfeld 4: In Organisationen beraten, entwickeln und führen sowie in Sozialräumen Prozesse der Inklusion fördern und in Netzwerken kooperieren
- Lernfeld 5: Gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Kontexte analysieren, berücksichtigen und mitgestalten
Wahlpflichtbereich
Heilpädagogische Praxis
Unterricht
Der Unterricht umfasst wöchentlich 12 – 14 Stunden und findet am Montag und Donnerstag im Zeitraum von 15.00 bis 20.00 Uhr statt.
Wochenendseminare von Freitag bis Samstag sowie Exkursionen ergänzen den Unterricht.
Drei Blockwochen à 40 Stunden (kann als Bildungsurlaub anerkannt werden) sind Teil der Ausbildung.
Die fachpraktische Ausbildung findet in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen statt.
Es sind mindestens 4 Stunden Praxis pro Woche nachzuweisen.
Dauer und Abschluss
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilpädagogin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Heilpädagogen“ ist eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlichen postsekundären Berufsabschluss nach Landesrecht führt.
Der Bildungsgang dauert zweieinhalb Jahre. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Heilpädagogin
Staatlich anerkannter Heilpädagoge
Aufnahmevoraussetzungen
Schulische Voraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss). Berufliche Aufnahmevoraussetzungen: Zur Weiterbildung an der Fachschule Fachrichtung Heilpädagogik wird zugelassen, wer als „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“, als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation eine einschlägige Berufstätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen von einem Jahr in Vollzeit ausgeübt hat. Die Gleichwertigkeit anderer Qualifikationen muss zurzeit in jedem Einzelfall vom für berufliche Bildung zuständigen Ministerium festgestellt werden.
Weiterhin ist ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) nach Zusage eines Ausbildungsplatzes erforderlich.
Wurde der Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, lehren, beurteilen“ vorzulegen. Der gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen ist einsehbar im Internet unter
www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm
Kosten und Förderung
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für einige Lernfelder bzw. Unterrichtsbereiche entstehen regelmäßig Kosten, die nur teilweise vom Schulträger getragen werden. Es wird ein Kopiergeld von 10 Euro pro Schuljahr erhoben. Ausgaben für verbindliche Bildungswochen/Exkursionen (Schulwanderfahrten) sind von den Schüler*innen zu tragen. Über eine mögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbildungsförderung.
Absolvent*innen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können bei ihrem Arbeitgeber Blockwochen als Bildungsurlaub beantragen.
Nähere Informationen zu den Blockwochen und Wochenendseminaren erhalten Sie zum Schulbeginn.
Anmeldung
Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen und zwar
- Vollständiger Lebenslauf
- Beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse
- Beglaubigte Kopien des beruflichen Abschlusses
- Nachweis einer zum Weiterbildungsbeginn mindestens einjährigen Berufstätigkeit in Vollzeit
- Ggfs. Kopie eines bestehenden Arbeitsvertrages mit heilpädagogischer Qualifizierungsmöglichkeit von mindestens 4 Std./Woche (Absprache mit dem Arbeitgeber)
- Arbeitszeugnisse, Zeugnisse über ehrenamtliche Tätigkeit, Praktika oder andere Erfahrungen im sozialen bzw. heilpädagogischen Bereich
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) ist nach Zusage eines Ausbildungsplatzes erforderlich
- Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Niveau B 2
Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.