Sozialpädagogische*r Assistent*in zweijährig (Voraussetzung MSA)

 

Bildungsziele und Bildungsinhalte

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum Sozialpädagogischen Assistenten der Berufsfachschule Fachrichtung Sozialpädagogik soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Die Sozialpädagogische Assistentin/der Sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen.

Die Stundentafel umfasst folgende Bereiche

Fachrichtungsbezogene Lernbereiche

Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln

Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln

Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten

Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozial­pädago­gischen Handlungsfeld agieren

Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche

Wirtschaft/Politik

Deutsch / Kommunikation

Englisch

Religion /Philosophie

Wahlpflichtbereich

mit vertiefenden Themen aus den Lernfeldern

Praxiszeiten in Kindertagesstätten

Während der Ausbildung sind Praxiszeiten im Umfang von 660 Stunden abzuleisten. Die Praxiszeiten werden in der Unter- und Oberstufe in einem jeweils 10-wöchigen Praktikum durchgeführt.

Dauer und Abschluss

Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre. Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit dem Abschluss die Berechtigung, die Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“

zu führen.

Zusatzschulabschluss:

Durch die Teilnahme am vierstündigem Zusatzunterricht in Mathematik und der Fachhochschulreifeprüfung in Mathematik und Englisch kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Weitere Informationen zur Dauer und zum Abschluss der Ausbildung finden Sie in dem nachfolgenden Video:

Aufnahmebedingungen
Kosten und Förderung

Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben, Schulwanderfahrten u. a. können Kosten entstehen. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Amt für Ausbildungs­förderung. In Fällen beruflicher Umschulungsmaß­nahmen erfolgen Beratung und Förderung durch das Arbeitsamt.

Anmeldung

Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen, und zwar

  • Aufnahmeantrag der Schule
  • Vollständiger Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
  • Kopien des Abschlusszeugnisses oder letzten Halbjahreszeugnisses
  • Angaben zu Praktika: Art und Dauer
  • Bei Auslandsabschlüssen: Nachweis deutscher Sprachkennt­nisse Niveau B 2
  • Nach erfolgter Zusage: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.